Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Ki Sports GmbH & Co. KG (nachfolgend Ki Sports). Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit Ki Sports abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Ki Sports-Studios nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind.

1.2. Antrag und Vertragsschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag ist ein bindendes Angebot des Antragstellers an Ki Sports zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Ki Sports. Mit Annahme des Antrages durch Ki Sports kommt der Mitgliedsvertrag zustande.

1.3. Anträge über die Website

Über die Website von Ki Sports kann das Mitglied einen Antrag auf Mitgliedschaft, indem der Interessent das für ihn passende Mitgliedschafts- und Leistungspaket auswählt und anschließend die Schaltfläche kostenpflichtig bestellen auswählt. Die Übermittlung stellt noch keinen Mitgliedsantrag dar und ist für die Vertragsparteien unverbindlich. Ki Sports kann das Angebot annehmen, indem es den Vertragsabschluss per E-Mail bestätigt und dem Mitglied die Vertragsdaten zusendet. Dem Mitglied steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das es bei Antragstellung gesondert belehrt wird.

1.4. Mitgliedsausweis

Der Antragsteller erhält im Studio bei Antragstellung bzw. beim ersten Studiobesuch nach Antragstellung einen Mitgliedsausweis (Mitgliedskarte, Mitgliedsarmband oder Transponder), der ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages oder Beendigung seiner Mitgliedschaft keinen Anspruch auf (Neu-) Abschluss eines Vertrages oder zur Nutzung der Studios.

1.5. Jugendliche

Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.

2. Nutzung des Studios

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Mitgliedsausweis

Durch den Mitgliedsausweis erhält das Mitglied Zutritt zu dem Studio. Ohne Mitnahme des Mitgliedsausweises (bzw. Mitglieds-karte / -transponder / -armband ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Auf Verlangen des Studiopersonals ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen.

2.4. Hausordnung

Es gilt die im Studio ausgehändigte Hausordnung, die auch bei den Mitarbeitern der Theke eingesehen werden kann.

2.5. Weisungsberechtigung

Das Studiopersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungenneben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Umgang mit dem Mitgliedsausweis

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das Mitglied Ki Sports unverzüglich persönlich, telefonisch oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird der Mitgliedsausweis gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied von dem Risiko missbräuchlicher Verwendung des Mitgliedsausweises (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung eines Mitgliedsausweises

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, wird für die Ausstellung des Mitgliedsausweises eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Dies gilt auch für jede Ersatzkarte im Falle eines durch das Mitglied verschuldetenVerlustes oder einer durch das Mitglied verschuldeten Beschädigung des Mitgliedsausweises. Weist das Mitglied im Falle der Ersatzausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Der alte Mitgliedsausweis verliert mit der Aktivierung der Ersatzkarte seine Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, Ki Sports bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Ki Sports (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Ki Sports unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitgliedsausweises/ Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei Ki Sports ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Um sicherzustellen, dass der Mitgliedsausweis nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, kann Ki Sports von dem Mitglied ein aktuelles Foto erstellen und speichern. Sollte das Mitglied sich nicht ablichten lassen wollen, behält sich Ki Sports vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Kontrolle des Personalausweises zu überprüfen. Im Falle eines nachgewiesenen schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 300 €.

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren oder die Nutzung des Studios unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss aufzunehmen. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4.Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages und Zahlungsverzug

4.1. Fälligkeit der Beiträge

Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Mitgliedsbeitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den Mitgliederausweis am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Preisanpassungsrecht

Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist Ki Sports berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Ki Sports wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonat wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge und die Aktivierungsgebühr für den Mitgliedsausweis zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Ki Sports hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Aktivierungsgebühren aufweist. Ki Sports ist berechtigt, die Beiträge selbst oder durch einen beauftragten Dritten einzuziehen.

4.4. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Ki Sports sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenndiese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einerentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zweiMonatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Ki Sports berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falleist Ki Sports berechtigt, neben den Verzugskosten nach dieser Ziffer einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichenBestimmungen zu verlangen.Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, ist Ki Sports bis auf weiteres berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene feste Erstlaufzeit (nachfolgend: Erstlaufzeit). Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vom Mitglied oder von Ki Sports vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, maximal jedoch um 24 Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Für das Mitglied gilt Ziffer 5.4. dieser AGB.

5.2. Vorübergehende Stilllegung des Vertrages

Der Mitgliedsvertrag kann bei einer Schwangerschaft, einer Krankheit mit Bestätigung eines Ärztlichen Attest von mindestens 5 Wochen oder bei einem Auslandsaufenthalt von mindestens 5 Wochen vorübergehend stillgelegt werden. Die Stilllegung ist von dem Mitglied nachzuweisen. Die Restlaufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich hierdurch automatisch um die Zeit der Unterbrechung. Die beabsichtigte Stilllegung ist Ki Sports mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Für dieDauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann im Gegenzug keine Leistungen von Ki Sports in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Ki Sports zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere ein Umzug von mehr als 30 Kilometern weg von dem Standort des Studios (36088 Hünfeld, Fuldaer Straße 52) dar. In diesem Fall ist die Ummelde-Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Kündigung beizufügen.

5.4. Erklärung der Kündigung, Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der Ki Sports GmbH & CoKG, Fuldaer Straße 52, 36088 Hünfeld, per Brief, per Fax (z. Zt. +49 (0) 9552 9319-115) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. info@ki-sports.com) in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen.

6. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ki Sports nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und in diesen Fällen der Höhenach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Ki Sports auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Ki Sports gelten. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz.

7. Schlussbestimmungen und Sonstiges

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucher-streitbeilegungsgesetz

Ki Sports ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Ki Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Ki Sports wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ki Sports aufrechnen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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